Vertrag
Vereinbarung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten durch
gemeinsam Verantwortliche
gemäß Art 26 DSGVO
betreffend die gemeinsame Verantwortlichkeit für Vearbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit der Webapplikation „einteilung.minis.at“
abgeschlossen zwischen
Katholisches Jugendwerk Österreichs - Bundesstelle für kirchliche Kinder- und
Jugendarbeit. Zweigverein: Katholische Jungschar Österreichs,
Wilhelminenstraße 91 2f, 1160 Wien
nachfolgend als KJSÖ bezeichnet
und
der die Web Applikation „einteilung.minis.at“ verwendenden Pfarre
nachfolgend als Pfarre bezeichnet
Präambel
- Die KJSÖ stellt der Pfarre zur Einteilung von Ministrant/innen (Minis) die Webapplikation https://einteilung.minis.at (nachfolgend als minis.at bezeichnet) zur Verfügung. Durch diese Website wird den sogenannten Minis-Verantwortlichen die Einteilung der Ministrant/innen zum Ministrieren in Messen erleichtert.
- Minis lassen sich durch die App Messen zuordnen oder können sich über einen eigenen Zugang selbst einteilen. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei handelt es sich meist um personenbezogene Daten von Kindern, die als Ministrant/innen tätig werden, wie etwa Namensdaten oder Adressdaten.
- Aufgrund der weiten Rechtsprechung des EuGH (Siehe dazu Urteil des EuGH vom 10. Juli 2018, in der Rechtssache C-25/17Tietosuojavaltuutettu /Jehovan todistajat –uskonnollinen yhdyskunta) ist davon auszugehen, dass hier in Teilen eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art 26 DSGVO zwischen der Pfarre, die minis.at einsetzt, und der KJSÖ besteht.
- Da Art 26 DSGVO vorsieht, dass eine gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten eine Vereinbarung zwischen den gemeinsamen Verantwortlichen erfordert, schließen die Vertragsparteien die vorliegende Vereinbarung.
- Die Vertragsparteien beabsichtigen, mit dieser Vereinbarung für bestimmte Datenübermittlungen zwischen der KJSÖ und der die Webapplikation minis.at verwendenden Pfarre ausreichende Garantien hinsichtlich der Transparenz, des Schutzes der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts und der Ausübung der damit verbundenen Rechte der Betroffenen gemäß Art 26 DSGVO zu etablieren.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragsparteien das Folgende:
GEGENSTAND Dieser Vereinbarung
- Diese Vereinbarung gemäß Artikel 26 DSGVO regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf eine datenschutzkonforme gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Festlegung der Zwecke der Verarbeitung:
Zweck(e) |
Verantwortlicher |
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Verwendung der Webapplikation minis.at zur erleichterten Einteilung von Ministrant/innen in der jeweiligen Pfarre |
KJSÖ, Pfarre |
|
- Die Kategorien der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen lauten wie folgt: personenbezogene Daten von Ministrant/innen und der für die Ministrant/inneneinteilung verantwortlichem Personen (Mini-Verantwortliche) in den Pfarren
- Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten sind Gegenstand der vorliegenden Verarbeitung: Nachname, Vorname, Spitzname, Geschlecht, Postadresse, E-Mail, Telefon, Notizen.
- Festlegung der Mittel der Verarbeitung:
Mittel |
Verantwortlicher |
Weitere Angaben |
Webapplikation minis.at |
KSJÖ, Pfarre |
|
Datenbank |
KJSÖ |
Speicherung der Betroffenendaten zur Ministrant/innenverwaltung |
- Aufgabenbeschreibung und Verteilung der Aufgaben sowie Festlegung der Verpflichtungen der Verantwortlichen
Aufgabe |
Verantwortlicher |
Weitere Angaben |
Anlaufstelle(n) für die Betroffenen gem. Art 26 DSGVO |
KJSÖ, Pfarre |
Es besteht keine einheitliche Anlaufstelle für die Betroffenen. |
Erfüllung der Informationspflichten bei den Betroffenen (Art 12-14 DSGVO), auch hinsichtlich der Transparenzpflichten zur Verarbeitung durch gemeinsam Verantwortliche (wesentliche Inhalte der Vereinbarung) |
KJSÖ, Pfarre
|
Primär ist die Pfarre für die Erfüllung der Informationspflicht verantwortlich. Die Pfarre hat die Informationspflicht zu erfüllen, wenn Daten der Minis für die Mini-App erhoben werden.
Die KJSÖ erfüllt zusätzlich indem die Minis, wenn ihre personenbezogenen Daten angelegt worden sind, diese bzw. ihre Eltern ein Verständigungsmail als Teil des Registrierungsprozesses erhalten
Die Pfarre ist ihrerseits verpflichtet, alle Informationen der KJSÖ zur Erfüllung der Informationspflicht auf Nachfrage offen zu legen und zu übermitteln. |
Wahrnehmung der Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung (und Mitteilungspflichten), Recht auf Datenübertragung, Widerspruch und Widerruf (Art 15-21 DSGVO) |
Pfarre |
Die Pfarre übernimmt die konkreten Aufgaben zur Erfüllung der Verantwortlichkeit hinsichtlich der Wahrnehmung der Betroffenenechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung (und Mitteilungspflichten), Recht auf Datenübertragung, Widerspruch und Widerruf |
Berechtigung zur Beauftragung von Auftragsverarbeitern und Kontrolle (Art 28 DSGVO) |
Jeder im jeweiligen Verantwortungsbereich |
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Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art 30 DSGVO) |
KJSÖ, Pfarre |
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Sicherheit der Verarbeitung: Risikoanalyse und Festlegung sowie Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung (Art 24 Abs. 1 i.V.m. Art 32 DSGVO) Ggf. Regelungen zur Durchführung interner Kontrollmaßnahmen (soweit notwendig) und Zertifizierungen (falls beabsichtigt) |
KJSÖ, Pfarre |
KJSÖ: innerhalb des Vereins
Pfarre: innerhalb der Pfarre |
Data breach notification (Art 33, 34 DSGVO) |
KJSÖ, Pfarre |
Im jeweiligen Einflussbereich |
- Soweit die jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen der Vertragspartner durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen die Verantwortlichen unterliegen, festgelegt sind, bleiben diese unabhängig von den Bestimmungen der Vereinbarung unberührt.
Regelung für Die gegenseitige Unterstützung bei Wahrnehmung von Betroffenenrechten
- Die Vertragsparteien werden sich wechselseitig über die Geltendmachung von Betroffenenrechten in Kenntnis setzen bzw. je nach Einzelfall das Begehren weiterleiten, sofern und soweit (auch) der jeweils andere Verantwortliche darin angesprochen wird. Dabei sind die Rechte der betroffenen Person weitestmöglich zu berücksichtigen.
- Bei behördlichen Anfragen betreffend gemeinsam verarbeiteter Daten hat der jeweilige betroffene Verantwortliche den/die anderen Verantwortliche/n unverzüglich über die Anfrage zu informieren, sofern und soweit (auch) der jeweils andere Verantwortliche davon betroffen ist.
Vertragsbeitritt, Änderungen und Beendigung LAUFZEIT (DAUER)
- Diese Vereinbarung tritt durch Anklicken der Checkbox und Bestätigung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien stellen klar, dass der Vertrag von Seiten der KJSÖ oder von Seiten der Pfarre jederzeit gekündigt werden kann.
SChlussBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
- Die dieser Vereinbarung beigefügten Anhänge bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil.
- Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
- Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen österreichischen Recht sowie dem sachlich anwendbaren Unionsrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Wien, Österreich.
- Diese Vereinbarung wird den Vertragsparteien in elektronischer Form (PDF) zur Verfügung gestellt.